Online-News – Juni 2017
(N) GmbH-Gründung via
Bürgerkarte/Handysignatur!
Durch
das Deregulierungsgesetz 2017 wird unter bestimmten Voraussetzungen ab 1.1.2018
befristet auf drei Jahre eine vereinfachte Gesellschaftsgründung ohne Notar
zugelassen. Im Folgenden werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt:
Voraussetzungen sind:
Erleichterung:
Der BMJ
wird per Verordnung den Inhalt der Errichtungserklärung und Ablauf der
Anmeldung zum Firmenbuch sowie die diesbezüglichen technischen Details regeln.
Hinweis: Eine Firmengründung mit Notar oder
Rechtsanwalt kann dennoch empfehlenswert sein. Das Beurkundungsentgelt von
Notaren wird hier verringert.
Stand: 10. Mai 2017
(N) Welche Änderungen gibt es bei
Stipendien?
Das
Abgabenänderungsgesetz 2016 brachte mit Anfang des Jahres Neuerungen zum
komplexen Thema der Besteuerung von Stipendien.
Nach
Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes sind Stipendien, die während eines
Dienstverhältnisses zu einer Universität gewährt werden, steuerpflichtig.
Außerhalb eines Dienstverhältnisses sah der VwGH bisher ein
Dissertationsstipendium aber als nicht steuerbar an.
Aus
Sicht des Gesetzgebers führte dies sachlich zu nicht gerechtfertigten
Verzerrungen und daher machte er durch eine Änderung des
Einkommensteuergesetzes bestimmte Stipendien steuerpflichtig.
Welche Stipendien sind von der Änderung betroffen?
Ein
Stipendium im Sinne der neuen Bestimmung ist als eine finanzielle Unterstützung
anzusehen, die an eine Person deshalb gegeben wird, damit sie sich einer
freiberuflichen Tätigkeit (wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch,
unterrichtend oder erziehend) widmen kann.
Das
Stipendium
Die
neue Bestimmung bezieht sich auf freiberufliche Tätigkeiten (vor allem
wissenschaftliche). Dies betrifft unter anderem Dissertationsstipendien, Habilitationsstipendien,
Forschungsstipendien für Wissenschaftler.
Was ist nicht umfasst?
Nicht
umfasst von der neuen Regelung sind nach den erläuternden Bemerkungen:
Auch
bleiben z. B. die Befreiungen für Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz
und dem Schülerbeihilfegesetz sowie die Befreiungen nach dem
Kunstförderungsgesetz davon unberührt.
Steuerbefreiung
Die
neue Regelung wurde auch ergänzt um eine explizite Befreiung von Stipendien
Die
neue Steuerbefreiung hat im Wesentlichen Auswirkung auf die
Sozialversicherungspflicht dieser Stipendien.
Stand: 10. Mai 2017
(N) Welche Rechnungsangaben verlangt
der EuGH?
Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, ob ein Vorsteuerabzug zulässig ist, wenn
die dem Vorsteuerabzug zugrunde liegende Rechnung nicht allen
Formerfordernissen der innerstaatlichen Rechtsvorschrift entspricht.
Die
gesetzlichen Vorgaben verlangen nämlich, dass in der Rechnung unter anderem
Angaben zu Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der
erbrachten Dienstleistungen, und das Datum, an dem die Gegenstände geliefert
oder die Dienstleistung erbracht bzw. abgeschlossen wird, enthalten sind.
Das
portugiesische Unternehmen Barlis hatte den Mehrwertsteuerbetrag aus vier
Rechnungen über juristische Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei als Vorsteuer
abgezogen. In den Rechnungen war jedoch hinsichtlich Datum der
Leistungserbringung z. B. nur von: „Honorare für bis zum heutigen Tag erbrachte
juristische Dienstleistungen“ die Rede. Die portugiesische Finanz wies den
Vorsteuerabzug aufgrund einer unzureichenden Beschreibung in der Rechnung als
unberechtigt ab.
Obwohl
Barlis in Folge eine genauere Beschreibung der streitgegenständlichen
juristischen Dienstleistungen vorlegte, blieb die Finanz bei ihrer Beurteilung.
Ein Beifügen von Unterlagen mit den fehlenden Angaben könne nicht mangelhafte
Rechnungen heilen, da es sich nicht um gleichwertige Dokumente handle. In
anderen Fällen hatte der EuGH jedoch entschieden, dass das Grundprinzip der
Mehrwertsteuerneutralität verlangt, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn
die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, auch wenn der Steuerpflichtige
bestimmten formellen Voraussetzungen nicht genügt. Ergo dürfe die Finanz den
Vorsteuerabzug nicht alleine deshalb verweigern, weil eine Rechnung nicht alle
formellen Voraussetzungen erfülle, sie aber über sämtliche Daten verfügt, die
für die Prüfung der materiellen Voraussetzungen für dieses Recht nötig sind.
Fazit: Laut Europäischem Gerichtshof zählt nicht nur
die Rechnung, sondern es müssen auch die vom Steuerpflichtigen zusätzlich
beigebrachten Informationen überprüft werden.
Stand: 10. Mai 2017
(N) Was bringt der Zuzugsfreibetrag
für ausländische Wissenschaftler und Forscher?
Mit der
Steuerreform 2015/16 wurden im Einkommensteuergesetz Zuzugsbegünstigungen für
Wissenschaftler, Forscher, Künstler und Sportler geschaffen.
Dieser
Artikel behandelt den Zuzugsfreibetrag für aus dem Ausland zuziehende
Wissenschaftler und Forscher.
Zuzugsfreibetrag
Laut
Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 kann der Bundesminister für Finanzen diesen
Personen maximal fünf Jahre lang einen Freibetrag in Höhe von 30 % der
inländischen und zum Teil ausländischen (Tarif-) Einkünfte aus
wissenschaftlicher Tätigkeit zuerkennen.
Damit
ist der Zuzugsmehraufwand, wie z. B. Umzugskosten, Wohnungssuche, doppelte
Haushaltsführung einschließlich Fahr- oder Deutschkurskosten abgegolten und
kann auch steuerlich nicht mehr anders geltend gemacht werden.
Begrenzung
Hatte
der zuziehende Wissenschaftler/Forscher bereits früher seinen Lebensmittelpunkt
in Österreich, kann der Freibetrag nur gewährt werden, wenn zwischen Wegzug und
neuerlichem Zuzug nach Österreich fünf Jahre verstrichen sind (bei einem
Wiederzuzug vor dem 1.1.2017 zehn Jahre).
Antrag und jährliche Überprüfung
Der
Antrag ist beim Bundesminister für Finanzen binnen sechs Monaten ab Zuzug
einzubringen (Achtung: bei Verspätung wird der Antrag abgewiesen!). Anzugeben
ist: das öffentliche Interesse am Zuzug, der Wegzugstaat, der Zuzugszeitpunkt,
die Wohnsitze der letzten Jahre, der Lebensmittelpunkt und (nur wenn auch die
Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastung beantragt wird) die vollständige
Darstellung des Einkommens zur Ermittlung des pauschalen Steuersatzes.
Das
Finanzamt prüft jährlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob die
Freibetragsvoraussetzungen (noch immer) vorliegen. Dazu bedarf es zusätzlich
zur Angabe in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres einer Beilage, die
diese Prüfung ermöglicht. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt der
Freibetrag vom Finanzamt unberücksichtigt und die Begünstigung erlischt
automatisch.
Öffentliches Interesse
Der
Zuzug einer hochqualifizierten Person muss der Förderung von Wissenschaft und
Forschung dienen und damit im öffentlichen Interesse liegen. Dies ist dann
gegeben, wenn
Stand: 10. Mai 2017
(S) Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2017
Wird
einem Dienstnehmer kostenlos oder billiger eine Wohnung zur Verfügung gestellt
(Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben
zu entrichten.
Der
Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich am Richtwert je Quadratmeter und
Monat, der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres gilt.
Die
Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt. Diese sind ab 1.1.2018 für
die Sachbezugsbewertung von Dienstwohnungen maßgeblich:
Bundesland |
Richtwert
neu (ab
1.4.2017) pro
m² Nutzfläche |
Richtwert
neu (1.4.2017
bis 31.03.2017) pro
m² Nutzfläche |
Burgenland |
€ 5,09 |
€ 4,92 |
Kärnten |
€ 6,53 |
€ 6,31 |
Niederösterreich |
€ 5,72 |
€ 5,53 |
Oberösterreich |
€ 6,05 |
€ 5,84 |
Salzburg |
€ 7,71 |
€ 7,45 |
Steiermark |
€ 7,70 |
€ 7,44 |
Tirol |
€ 6,81 |
€ 6,58 |
Vorarlberg |
€ 8,57 |
€ 8,28 |
Wien |
€ 5,58 |
€ 5,39 |
Stand: 10. Mai 2017
(N) Was ist der Sanierungsscheck für
Private 2017?
Mit dem
Sanierungsscheck 2017 kann für die thermische
Sanierung eines mehr als 20 Jahre alten privaten Wohnobjektes (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Wohneinheit eines
Zweifamilienhauses) in Österreich eine Förderung zwischen € 3.000,00 und €
8.000,00 beantragt werden, wenn
Zusätzlich
werden besonders nachhaltige und vorbildliche Sanierungsprojekte als
„Mustersanierungen“ mit einer erhöhten Förderung unterstützt. Maximal 30 % der
förderungsfähigen Kosten können inklusive Zuschlag gefördert werden.
Was sind z. B. förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen?
Zusätzlich
werden auch Kosten für Planung (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und
Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Achtung:
Die
Antragstellung ist seit 3.3.2017 nur für natürliche Personen für ein Objekt
möglich und muss vor Umsetzung der
Sanierungsmaßnahmen (Ausnahme: Planungsleistungen) erfolgen. Anträge können
prinzipiell bis 31.12.2017 gestellt werden; jedoch wird nur solange gefördert,
wie Budgetmittel vorhanden sind!
Der
entsprechende Förderungsantrag muss rechtzeitig bei den beteiligten
Bausparkassen eingebracht werden.
Tipp: Den Sanierungsscheck 2017 gibt es auch für
den mehrgeschossigen Wohnbau (Eigentümer und Mieter von Wohnungen bei
Sanierung des gesamten mehrgeschossigen Wohnbaus)!
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html.
Stand: 10. Mai 2017
(S) Gute Ideen gefragt?
Haben
Sie Mitarbeiter, die mit Fragen nerven? Gratulation, denn Fragen ermöglichen
neue Einsichten. Etwas wissen zu wollen und zu hinterfragen ist nicht immer
willkommen, denn mancher versteht Fragen als Ruhestörung, Kritik oder
persönlichen Angriff. Denn wer irrt schon gerne? Wer ändert schon gerne seine
Meinung oder liebgewonnene Routine?
Fragen
bringen aber auch Ideen, entkräften Vorurteile und ändern Haltungen.
Glücklicherweise ist die menschliche Eigenschaft zu hinterfragen – auch Neugier
genannt – eine Art Instinkt.
Gerade
kreativen Menschen werden öfter Meinungswechsel zugeschrieben. Dies mit
Unbeständigkeit, Wechselwillen oder Opportunismus gleichzusetzen, wäre
allerdings zu pauschal. Die Offenheit Fragen zu stellen und zuzuhören,
erleichtert neue Erkenntnisse zu erwerben, überrascht zu werden und so sein
Weltbild zu revidieren. Viele Fragen bedeuten insofern öfter neue Meinungen.
Statt Opportunismus also Bereitschaft zur Veränderung.
Mitarbeiter,
die mit einem „Warum?“ die Ruhe stören, mögen unbequem sein, denn Stabilität
wird hochgeschätzt. In Zeiten rasant wachsender Datenfluten ist dies auch
verständlich. Doch manchmal ist Sicherheit versprechende Beständigkeit ohnehin
Illusion, deren Entzauberung hilfreich sein kann, sich in der stetig ändernden
Realität besser zu Recht zu finden.
Insofern
kann man durch Fragen artikuliertes Interesse als Geschenk statt Kritik
verstehen.
Stand: 10. Mai 2017