Online-News – Oktober
2015
(N) Welche Änderungen kommen im
Bereich der Immobilienertragsteuer?
Steuersatz
steigt von 25 % auf 30 %
Neuvermögen
Der
Gewinn aus dem Verkauf wird ab 1.1.2016 mit 30 % statt wie bisher mit 25 %
besteuert. Die Erhöhung gilt auch für betriebliche Einkünfte. Darunter fallen
neben Veräußerungen auch Entnahmen von Grundstücken.
Der
erhöhte Steuersatz gilt erstmals für Veräußerungen nach dem 31.12.2015. Auch
bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr gilt: alle Verkäufe vor dem 1.1.2016
werden noch mit 25 % besteuert.
Altvermögen
Für
Grundstücke, die am 31.3.2012 nicht steuerverfangen waren (Altvermögen),
beträgt die Steuer
Körperschaften
Wenn
die Immobilie von einer Körperschaft (z. B. einer GmbH)verkauft wird, unterliegt
der Verkauf nicht der Immobilienertragsteuer, sondern der Körperschaftsteuer
(Besonderheit bei Gemeinden, etc.). Es bleibt daher bei 25 %
Körperschaftsteuer.
Sonstige
Änderungen
Werbungskosten/Betriebsausgaben
Bei der
Ermittlung der Bemessungsgrundlage können nach der Neuregelung nun
Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn zur
Regelbesteuerung optiert wird.
Das
Abzugsverbot bleibt, wenn der besondere Steuersatz von 30 % angewendet wird.
Inflationsabschlag
Derzeit
kann der Veräußerungsgewinn bei privaten Verkäufen ab dem 11. Jahr nach der Anschaffung
um einen Inflationsabschlag von jährlich 2 % (maximal 50 %) gekürzt werden.
Dieser Inflationsabschlag entfällt ab 1.1.2016.
Stand: 09. September 2015
(N) Inhalte des sogenannten
Bankenpakets im Detail
Kontenregister
Es wird
ein zentrales Register aller Bankkonten vom Bundesministerium für Finanzen
(BMF) geschaffen. Die dafür vom BMF benötigten Daten müssen die Kreditinstitute
übermitteln.
Im Kontenregister werden vermerkt:
Im
Kontenregister werden daher keine Kontostände bzw. Kontobewegungen ersichtlich
sein. Es ist nur eine Liste mit allen Bankkonten der Steuerpflichtigen.
Wer darf Einsicht nehmen?
Die
Auskünfte sind auf elektronischem Weg zu erteilen, und zwar an:
Einsichtnahme
in Bankkonten
Neben
dem neuen Kontenregister, in das die Behörde Einsicht nehmen darf, kann sie nun
auch in die Bankkonten selbst Einsicht nehmen.
Die
Abgabenbehörde muss ein Auskunftsverlangen an ein Kreditinstitut stellen, dann
bekommt sie detaillierte Informationen zu einem Bankkonto.
Möglich
ist das, wenn in einem Ermittlungsverfahren
Was muss die Behörde beim Stellen eines
Auskunftsverlangens beachten?
Das
Auskunftsverlangen muss schriftlich erfolgen, vom Leiter der Abgabenbehörde
unterschrieben werden und mit der Begründung im Abgabenakt dokumentiert werden.
Das Auskunftsverlangen muss auch richterlich genehmigt sein. Im Abgabeverfahren
ist vorab eine Genehmigung von einem Einzelrichter des Bundesfinanzgerichts
nötig.
Im
Gesetz ist ausdrücklich vermerkt, dass bei Veranlagung der Einkommensteuer, der
Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer Auskunftsverlangen nur zulässig sind,
wenn vorher ein Ergänzungsauftrag an den Steuerpflichtigen gestellt wird.
Bleiben dann noch immer Zweifel an der Richtigkeit, so kann die Behörde
Einsicht nehmen, wenn
Meldung
von Kapitalabflüssen
Die
Banken sind verpflichtet, Kapitalabflüsse ab mindestens € 50.000,00 von Konten
oder Depots natürlicher Personen an das BMF zu melden. Ausgenommen von dieser
Meldepflicht sind Kapitalabflüsse von Geschäftskonten.
Kapitalabflüsse,
im Sinne dieser Reglung, sind:
Die
Umwidmung eines bestehenden Kontos in ein Geschäftskonto sowie die Überweisung
von einem Privatkonto auf ein Geschäftskonto fallen unter die meldepflichtigen
Kapitalabflüsse.
Um
mögliche Umgehungsmodelle zu vermeiden, besteht auch Meldepflicht, wenn der
Kapitalabfluss in mehreren Vorgängen, zwischen denen offenkundig eine
Verbindung gegeben ist, getätigt wurde.
Meldung
von Kapitalzuflüssen
Die
Banken müssen Zuflüsse auf Konten und Depots von natürlichen Personen oder
liechtensteinischen Stiftungen ab € 50.000,00 melden, wenn sie getätigt wurden
aus
Ergänzt
wird diese Meldepflicht um eine anonyme Einmalzahlung mit
Steuerabgeltungswirkung. Diese Möglichkeit besteht, wenn meldepflichtige
Zuflüsse auf ein Konto oder Depot bei einem meldepflichtigen Kreditinstitut
eingelangt sind und der Inhaber dies dem Kreditinstitut bis 31.3.2016 mitteilt.
Bemessungsgrundlage ist der meldepflichtige Zufluss. Der Steuersatz beträgt 38
%.
Stand: 09. September 2015
(N) Mitarbeit von nahen
Angehörigen: Liegt ein Dienstverhältnis vor?
Familienhafte
Mitarbeit in Betrieben
Ob ein
Dienstverhältnis vorliegt, richtet sich zunächst nach den zwischen Dienstnehmer
und -geber getroffenen Vereinbarungen. Daneben kommt es aber auch auf die
tatsächlich gelebten Verhältnisse an. Dieser Text ist deshalb als Maßstab
gedacht. Er ersetzt nicht die individuelle Beurteilung von Einzelfällen.
Die
Beurteilung, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, richtet sich auch danach,
welches Familienmitglied im Betrieb mitarbeitet:
Im Zweifel wird grundsätzlich ein Dienstverhältnis
vermutet.
Es wird grundsätzlich von einer familienhaften
Mitarbeit ausgegangen.
Wenn es betriebsnotwendig ist, dass sie im Betrieb
mitarbeiten und diese Tätigkeit unentgeltlich erfolgt, wird familienhafte
Mitarbeit vermutet.
Mitarbeit
des Ehepartners bzw. eingetragenen Partners
Bei
Ehepartnern gilt die eheliche Beistandspflicht (sinngemäß gilt das auch für
eingetragene Partner). Grundsätzlich wird daher im Regelfall familienhafte Mitarbeit
vermutet. Der Partner hat einen familienrechtlichen Anspruch auf eine
angemessene Abgeltung der Tätigkeit. Daher stellt diese Abgeltung kein Entgelt
dar, auf Grund dessen ein Dienstverhältnis zu vermuten ist.
Allerdings
kann ein Dienstverhältnis vermutet werden, wenn
Stand: 09. September 2015
(S) Änderung beim Sachbezug für Personenkraftwagen ab
1.1.2016
Auf
Grund der Änderungen im Zuge der Steuerreform wurde die
Sachbezugswerteverordnung erneuert. Hier die wichtigsten Änderungen für den
Pkw-Sachbezug.
Sachbezug
von den tatsächlichen Anschaffungskosten
Als
Pkw-Sachbezug sind ab 1.1.2016 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des
Kraftfahrzeuges, maximal € 960,00 monatlich, anzusetzen. Bei Kraftfahrzeugen
mit einem CO2-Emissionswert von nicht mehr als 130 g/km beträgt der
Sachbezug allerdings weiterhin 1,5 % der tastsächlichen Anschaffungskosten,
maximal € 720,00 monatlich.
Die
Grenze von 130 g wird bis zum Jahr 2020 jährlich um 3 g gesenkt. Hier die Werte
für die folgenden Jahre:
Kein
Sachbezug ist anzusetzen bei Kraftfahrzeugen mit 0 Gramm CO2-Emissionswert
pro Kilometer (Elektroautos – keine Hybridmodelle).
Wie bisher
ist es möglich, nur den halben Sachbezugswert anzusetzen, wenn das
Kraftfahrzeug nachweislich für nicht mehr als 500 km monatlich privat genutzt
wird (Fahrtenbuch führen!).
Sachbezug
auf Basis der gefahrenen Kilometer
Es ist
möglich den Sachbezug auf Basis der gefahrenen Kilometer zu berechnen, wenn er
um mehr als 50 % geringer ist als der Sachbezugswert auf Basis der
Anschaffungskosten. Voraussetzung für diese Berechnung ist ein lückenlos
geführtes Fahrtenbuch!
Unterscheidung
Sachbezug von 1,5 % bzw. 2 % je nach Emissionswert:
|
pro
km Fahrtstrecke |
Sachbezug von
2 % Fahrzeugbenützung
mit
Chauffeur |
€ 0,67 € 0,96 |
Sachbezug von
1,5 % Fahrzeugbenützung
mit
Chauffeur |
€ 0,50 € 0,72 |
Kostenbeiträge
des Arbeitnehmers
Bei
einem einmaligen Kostenbeitrag ist der Sachbezugswert nun von den um den
Kostenbeitrag geminderten Anschaffungskosten zu berechnen.
Stand: 09. September 2015
(N) Regelbedarfssätze für
Unterhaltsleistungen
Neue
Regelbedarfssätze für das Jahr 2016
Die
Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Altersgruppe |
Regelbedarfssätze |
|
|
2015 |
2016 |
0 –
3 Jahre |
€ 197,00 |
€ 199,00 |
3 –
6 Jahre |
€ 253,00 |
€ 255,00 |
6 – 10 Jahre |
€ 326,00 |
€ 329,00 |
10
– 15 Jahre |
€ 372,00 |
€ 376,00 |
15
– 19 Jahre |
€ 439,00 |
€ 443,00 |
19
– 28 Jahre |
€ 550,00 |
€ 555,00 |
Unterhaltsabsetzbetrag
Ein
Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden,
wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags
für
das 1. Kind |
€ 29,20 p.m. |
für
das 2. Kind |
€ 43,80 p.m. |
für
jedes weitere Kind |
€ 58,40 p.m. |
Stand: 09. September 2015
(S) Erfolgsfaktor: Gesunde
Mitarbeiter
Gesunde
Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeiter. Bereits mit kleinen Maßnahmen lässt
sich Stress abbauen sowie die Gesundheit und dadurch die Produktivität der
Mitarbeiter steigern. Hier ein paar einfache Tipps:
Stand: 09. September 2015