Online-News – Dezember 2015
(N) Was ist bei der
Registrierkassenpflicht zu beachten?
Mit
Jahresbeginn tritt der erste Teil der Bestimmungen zur neuen
Registrierkassenpflicht in Kraft. Dieser Artikel soll, kurz zusammengefasst,
die wichtigsten Fragen zur Registrierkassenpflicht beantworten.
Wer
ist betroffen?
Die
Registrierkassenpflicht trifft Betriebe
Daher
kann diese Verpflichtung z. B. auch Ärzte, Rechtsanwälte oder Landwirte
treffen, aber nicht Vermieter und Verpächter.
Welche
Umsätze zählen zu den Barumsätzen?
Zum Barumsatz zählen:
Bargeld, Kredit- oder Bankomatkarte sowie andere vergleichbare Zahlungsformen
(wie z. B. Zahlung mit dem Mobiltelefon).
Ab
wann tritt die Registrierkassenpflicht in Kraft?
Die
Pflicht besteht grundsätzlich ab 1.1.2016. Ab 1.1.2017 muss die Registrierkasse
dann auch bestimmte Sicherheitseinrichtungen aufweisen, die gegen Manipulation
schützen sollen.
Bei erstmaligem Überschreiten der Grenzen
besteht die Verpflichtung erst mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf
des Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraums. Der Voranmeldungszeitraum beträgt
entweder einen Kalendermonat oder ein Kalendervierteljahr.
Beispiel
(vierteljährliche UVA
und die Barumsatzgrenze wird erstmals im Oktober 2015 überschritten): Ein Unternehmen
muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) vierteljährlich erstellen. Der Betrieb
hat mehr als € 15.000,00 Umsatz pro Jahr. In der UVA im letzten Quartal 2015
(Oktober bis Dezember) übersteigen die Barumsätze erstmals die Grenze von €
7.500,00. Der viertfolgende Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums ist
der April 2016. Deshalb benötigt der Betrieb ab diesem Zeitpunkt eine
Registrierkasse.
Welche
Betriebe sind ausgenommen?
Sonderregelungen
gibt es für Automaten.
Sind
„mobil“ Tätige auch ausgenommen?
Für
Personen, die ihre Umsätze außer Haus tätigen (wie z. B. Friseure, Masseure,
Tierärzte), gibt es Erleichterungen – allerdings nur im Hinblick auf die
zeitliche Erfassung der Umsätze. Sie müssen am Tätigkeitsort einen händischen
Beleg ausstellen. Dabei muss ein Beleg an den Kunden weitergegeben, der zweite
Beleg muss aufbewahrt werden. Bei der Rückkehr in den Betrieb sind die Umsätze
in der Registrierkasse zu erfassen.
Achtung: Wurden mehrere Umsätze ausgeführt, müssen
diese einzeln und nicht als Sammelbeleg eingegeben werden.
Was
ist bei der Anschaffung einer Registrierkasse zu beachten?
Eine
Registrierkasse ist jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur
Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt werden
kann. Es muss nicht zwingend eine herkömmliche Kassa sein.
Serverbasierte
Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktion sind auch
Registrierkassen, genauso wie Computer mit einschlägigen EDV-Programmen und
Drucker.
Achtung: Ab 1.1.2017 muss die Registrierkasse
spezielle technische Sicherheitseinrichtungen aufweisen, damit die Daten nicht
manipuliert werden können. Wenn Sie eine Registrierkasse kaufen, vereinbaren
Sie mit Ihrem Kassenhersteller, dass die Registrierkasse im Laufe des nächsten
Jahres nachgerüstet wird, sodass sie alle Bestimmungen erfüllt, die ab dem
1.1.2017 gelten werden.
Gibt
es steuerliche Begünstigungen?
Wird
aufgrund der neuen Registrierkassenpflicht ein elektronisches
Aufzeichnungssystem bis 31.12.2016 angeschafft, kann eine Prämie in der Höhe
von € 200,00 in Anspruch genommen werden. Die Anschaffungskosten können zur
Gänze sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Folgen,
wenn trotz Verpflichtung keine Registrierkasse verwendet wird?
Es
liegt grundsätzlich eine Finanzordnungswidrigkeit vor, für die eine Strafe bis
zu € 5.000,00 zu zahlen ist. Es wird jedoch in den ersten drei Monaten des
neuen Jahres keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen geben. Von 1.4.-30.6.2016
wird auch von Strafen abgesehen werden, wenn der Betrieb besondere Gründe für die Nichterfüllung der
Registrierkassenpflicht glaubhaft machen
kann, wie z. B. wenn der Hersteller der Registrierkasse Schwierigkeiten bei
der Lieferung hat.
Achtung: Diese Gründe sollten dokumentiert werden,
damit bei einer Kontrolle ein Beweis vorgelegt werden kann.
Stand: 05. November 2015
(S) Sozialversicherung
der Selbständigen (GSVG)
Voraussichtliche
Werte für 2016
Nachstehend geben wir Ihnen
einen Überblick über die Beitragssätze und Beitragsgrundlagen der
Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft.
Pensionsversicherung |
|
Beitragssatz Höchstbeitragsgrundlage pro Monat Höchstbeitragsgrundlage pro Jahr Mindestbeitragsgrundlage 1.
- 3. Jahr pro Monat pro Jahr Mindestbeitragsgrundlage 4.
Jahr pro Monat pro Jahr |
18,50 % € 5.670,00 € 68.040,00 € 723,52 € 8.682,24 € 723,52 € 8.682,24 |
Krankenversicherung |
|
Beitragssatz Höchstbeitragsgrundlage pro Monat Höchstbeitragsgrundlage pro Jahr Mindestbeitragsgrundlage 1.
- 3. Jahr pro Monat pro Jahr Mindestbeitragsgrundlage 4.
Jahr pro Monat pro Jahr |
7,65 % € 5.670,00 € 68.040,00 € 415,72 € 4.988,64 € 415,72 € 4.988,64 |
Unfallversicherung |
|
Beitrag
zur Unfallversicherung monatlich jährlich |
€ 9,11 € 109,32 |
Die Auflösungsabgabe für das
Jahr 2016 beträgt: € 121,00
Stand: 05. November 2015
(N) Wird Schenken und Erben ab
1.1.2016 teurer?
Ob Immobilien innerhalb der
Familie noch heuer verschenkt werden sollen, ist schwierig zu beantworten. Es
ist eine wirklich umfassende Beratung nötig.
Übertragungen innerhalb der
Familie könnten ab 1.1.2016 teurer werden. Insbesondere bei Immobilien mit
einem höheren Grundstückswert sollte daher trotz allem noch heuer über einen
Besitzwechsel nachgedacht werden. Eine genaue Berechnung ist aber erforderlich.
Tipp: Sie haben vor eine Immobilie zu verschenken?
Dann vereinbaren Sie – so bald wie möglich – einen Termin mit uns.
Regelungen
bis 31.12.2015
Für alle Übertragungen im
engeren Familienkreis gilt der dreifache Einheitswert (bzw. 30 % des
Verkehrswertes, wenn geringer als der dreifache Einheitswert) als
Bemessungsgrundlage – unabhängig davon, ob die Übertragung entgeltlich oder
unentgeltlich erfolgte. Der Steuersatz beträgt 2 %.
Zum engeren Familienkreis
zählen der Partner oder Lebensgefährte (wenn ein gemeinsamer Wohnsitz bestanden
hat), ein Elternteil, ein Kind auch Stief-, Wahl-, Enkel- oder ein
Schwiegerkind des Übergebers.
Bei Übertragungen an alle
anderen Personen gilt der Kaufpreis bzw. bei unentgeltlichen Übertragungen der
gemeine Wert als Bemessungsgrundlage. In diesen Fällen beträgt der Steuersatz
3,5 %.
Hinweis: Für land- und forstwirtschaftliche
Grundstücke gelten davon abweichende Regelungen.
Wie
sieht die Neuregelung innerhalb der Familie ab 1.1.2016 aus?
Neue Bemessungsgrundlage
Da Erwerbe innerhalb der
Familie nun generell als unentgeltlich gelten, wird die Steuer im nächsten Jahr
vom Grundstückswert bemessen. Wie der Grundstückswert berechnet wird, regelt
eine Verordnung. Derzeit liegt lediglich der Entwurf der Verordnung vor.
Der Grundstückswert ist grundsätzlich
entweder
Tipp: Durch ein Schätzungsgutachten von einem
allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen
kann auch ein geringerer gemeiner Wert nachgewiesen werden.
Höhe der Grunderwerbsteuer
Der begünstigte Personenkreis
(bei Erwerben innerhalb der Familie) wird im nächsten Jahr erweitert.
Neu dazu gehören z. B. auch Geschwister, Nichten und Neffen.
Es gilt folgender Stufentarif:
Wert der Immobilie |
Steuersatz neu |
für
die ersten € 250.000,00 |
0,5 % |
für
die nächsten € 150.000,00 |
2 % |
darüber
hinaus |
3,5 % |
Für die Ermittlung des
Steuersatzes sind Erwerbe zwischen denselben natürlichen Personen innerhalb der
letzten fünf Jahre zusammenzurechnen.
Hinweis: Für land- und forstwirtschaftliche
Grundstücke gelten davon abweichende Regelungen.
Stand: 05. November 2015
(S) Bewirtungskosten als Betriebsausgaben absetzen
100
% abzugsfähig
Die
Bewirtung kann zu 100 % abzugsfähig sein, wenn die Bewirtung
50
%ige Kürzung
Es
kommt zu einer 50 %igen Kürzung der Bewirtungskosten, wenn es sich um
werbewirksame Bewirtungsaufwendungen mit untergeordneter
Repräsentationskomponente handelt.
Der
Nachweis, dass diese Voraussetzungen zutreffen, muss für jede einzelne Ausgabe
erbracht werden.
Es ist
zu dokumentieren, welches konkrete Rechtsgeschäft im Rahmen der Bewirtung zu
welchem Zeitpunkt tatsächlich abgeschlossen wurde bzw. welches konkrete
Rechtsgeschäft ernsthaft angestrebt wurde.
Zur
Gänze nicht abzugsfähig
Die
Bewirtung von Geschäftsfreunden ist als Repräsentationsaufwand anzusehen und fällt
deshalb grundsätzlich in vollem Umfang unter das Abzugsverbot.
Hinweis: Am Bewirtungsbeleg müssen die Anzahl der
bewirteten Personen und der Grund der Bewirtung angegeben werden.
Stand: 05. November 2015
(N) Steuern sparen mit einer
Investition
Ihrem
Unternehmen bleibt heuer ein Gewinn? Dann investieren Sie noch bis Jahresende
und sparen Sie Steuern, indem Sie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
geltend machen.
Warum
zahlen Sie durch den Gewinnfreibetrag weniger Steuer?
Der
Grundfreibetrag reduziert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und
dadurch auch die Steuer.
Zusätzlich
steht Ihnen der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu. Wenn Sie in
begünstigte Wirtschaftsgüter investieren, können Sie im Jahr der Investition
den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag von den Anschaffungskosten geltend
machen und zusätzlich in voller Höhe die Abschreibung (gilt nicht für
Wohnbauanleihen) – beides mindert Ihren Gewinn und somit nochmal die zu
zahlende Steuer.
Wem
steht der Gewinnfreibetrag zu?
Allen
natürlichen Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Einkunftsart
erzielen. Dazu zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger
Arbeit und Gewerbebetrieb.
Der
Gewinnfreibetrag steht auch folgenden Personen zu:
Achtung: Wird der Gewinn durch eine Pauschalierung
ermittelt, steht nur der Grundfreibetrag zu.
Wie
hoch ist der Gewinnfreibetrag?
Wenn
Sie nicht investieren, steht Ihnen jedenfalls der Grundfreibetrag in Höhe von
13 % vom Gewinn zu – maximal 13 % von € 30.000,00. Daraus ergibt sich ein
maximaler Grundfreibetrag von € 3.900,00. Übersteigt der Gewinn € 30.000,00,
steht einerseits jedenfalls der Grundfreibetrag zu, andererseits kommt ein
investitionsbedingter Gewinnfreibetrag hinzu. Dieser beträgt:
Für den
investitionsbedingten Gewinnfreibetrag müssen folgende begünstigte
Investitionen angeschafft werden:
Wird
die Behaltefrist von vier Jahren nicht eingehalten, hat eine Nachversteuerung
des in Anspruch genommenen Freibetrags zu erfolgen.
Achtung:
Genaue Dokumentation
Denken Sie daran, dass Sie genau
dokumentieren, für welche Wirtschaftsgüter (und in welcher Höhe) der
investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen wird. Kann der
Finanz keine genaue Dokumentation vorgelegt werden, kann dies dazu führen, dass
der Freibetrag nachzuversteuern ist.
Stand: 05. November 2015